Rechtsprechung
LG Detmold, 12.01.1993 - 2 T 364/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 357
Wird zitiert von ...
- AG Bad Oeynhausen, 06.01.1999 - 14a M 2756/98
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen …
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Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.01.1993 - 2 T 1017/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des pfandfreien Betrags des Arbeitseinkommens; Ansatz eines zusätzlichen Betrags für Energiekosten; Mehrbedarf für Arbeit ; Bindung der Vollstreckungsgerichte an die Regelbedarfsbescheinigungen der Sozialämter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart - VI M 1115/89
- LG Stuttgart, 19.01.1993 - 2 T 1017/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 357
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter …
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Rechtsprechung
LG Aurich, 16.11.1992 - 3 T 206/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aurich, 21.09.1992 - 10 M 3180/92
- LG Aurich, 16.11.1992 - 3 T 206/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 357
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03
Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen gegen drei näher bezeichnete …
Zwar ist es nach der Lebenserfahrung wenig wahrscheinlich, daß dem Schuldner, der es wegen einer Forderung in geringer Höhe zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen läßt, die in dem Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bezeichneten Ansprüche insgesamt oder zumindest überwiegend zustehen (vgl. LG Aurich Rpfleger 1993, 357). - LG München I, 19.02.2004 - 17 HKT 1615/04
Entscheidender Zeitpunkt für Vertretungsbefugnis bei Anmeldung zum …
Zwar ist es nach der Lebenserfahrung wenig wahrscheinlich, dass dem Schuldner, der es wegen einer Forderung in geringer Höhe zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen lässt, die in dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bezeichneten Ansprüche insgesamt oder zumindest überwiegend zustehen (vgl. LG Aurich, Rpfleger 1993, 357).